Rechtliches Inkasso



Betreibungsverfahren SchKG

Nach erfolglosem Mahnen oder bei Nichteinhalten der Ratenzahlung wird die Betreibung am Wohnort des Schuldners eingeleitet. Die Kosten des Zahlungsbefehls sind abhängig vom Forderungsbetrag. Weitere Informationen zu den Kosten finden Sie unter "Konditionen und allgemeine Bedingungen". Sobald eine Betreibung eingeleitet wurde, wird diese im Betreibungsregister des Schuldners eingetragen. 

Ab Zustellung des Zahlungsbefehls hat der Schuldner eine 20-tägige Frist, die Forderung zu begleichen. Gleichzeitig steht ihm das Recht zu, die gesamte Forderung oder einen Teil davon mittels Rechtsvorschlag zu bestreiten. Nach Ablauf der Frist (ohne Rechtsvorschlag) wird die Betreibung direkt fortgesetzt. Nach Fortsetzung der Betreibung ist keine Ratenzahlung mit Walliser Inkasso mehr möglich.


Beseitigung Rechtsvorschlag

Walliser Inkasso beseitigt die Rechtsvorschläge beim zuständigen Gericht mittels Rechtsöffnungsverfahren. Liegt für die Forderung kein unterzeichneter Schuldtitel vor, kann beim Vermittleramt ein Schlichtungsgesuch eingereicht werden.


Konkursverfahren

Handelt es sich bei Ihrem Schuldner um eine juristische Person (GmbH, AG, etc.), läuft die Betreibung auf Konkurs. Das Gericht verlangt für die Eröffnung eines Konkursverfahrens einen Kostenvorschuss. Auf Wunsch leitet Walliser Inkasso für Ihren Schuldner das Konkursverfahren mit den notwendigen Schritten ein.